Registrierung
Teilnahmeberechtigt sind: ÄrztInnen, ZahnärztInnen und StudentInnen aus dem In- und Ausland bzw. von der Tagungsleitung eingeladene Gäste
Tagungsgebühren
ohne Vor- kongresskurs Zahlungseingang bis 16.1.2025 | ohne Vor- kongresskurs Zahlungseingang ab 17.1.2025 | mit Vor- kongresskurs Zahlungseingang bis 16.1.2025 | mit Vor- kongresskurs Zahlungseingang ab 17.1.2025 | |
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Allgemeine Tagungsgebühren | € 850,– | € 1.150,– | € 1.190,– | € 1.490,– |
Mitglieder der ÖGZMK/ÖGKFO/VÖK | € 820,– | € 1.120,– | € 1.160,– | € 1.460,– |
Universitätsassistent:innen einer Klinik für Kiefer- orthopädie (mit Ausweis) | € 700,– | € 1.000,– | € 1.090,– | € 1.390,– |
Studierende der Zahnmedizin (mit Ausweis) / Senior:innen ohne Praxis | € 540,– | € 840,– | € 900,– | € 1.200,– |
Gebühren Notfallkurs (10.3.2025): € 195,– (gesonderte Anmeldung!) Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um Ihre Anmeldung im Voraus bis Ende Februar 2025. Die Reihung erfolgt nach Zahlungseingang.
Fortbildung Strahlenschutz (13.3.2025): Kosten in der Tagungsgebühr inkludiert; ausschließlich mit gesonderter Anmeldung!
Gesellschaftsabend (13.3.2025):
Kongressteilnehmer:innen: Kosten in der Tagungsgebühr inkludiert.
Begleitpersonen: Unkostenbeitrag € 115,– pro Begleitperson.
Sowohl für Kongressteilnehmer:innen als auch für Begleitpersonen ist für die Teilnahme am Gesellschaftsabend eine gesonderte Anmeldung bis spätestens 24.2.2025 erforderlich!
Anmeldung: Online oder per E-Mail mit Anmeldeformular. Ihre Anmeldung gilt erst nach Einzahlung der entsprechenden Teilnahmegebühr(en) als definitiv. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Zahlung.
Buchungen sind verbindlich.
Stornierungen sind schriftlich an das Tagungsbüro der ÖGKFO zu richten. Bei einer Stornierung bis zum 7. März 2025 erhalten Sie die bezahlten Gebühren abzgl. einer Bearbeitungsgebühr, die 20% Ihrer Tagungsgebühr beträgt, rückerstattet. Ab dem 8. März 2025 sind keine Rückerstattungen mehr möglich.
Einzahlungen auf das Girokonto der Sparkasse der Stadt Kitzbühel, „Österreichische Gesellschaft für Kieferorthopädie“, IBAN: AT23 2050 5000 0001 2039, BIC: SPKIAT2KXXX
Bitte beachten Sie: Anmeldung und Zahlung im Voraus erwünscht!
Bitte beachten Sie:
Eine ausschließliche Buchung des Kurses ist nicht möglich! Die Teilnehmerkarte ist nicht übertragbar.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, während der Tagung die Namensschilder sichtbar zu tragen.
Mobiltelefone sind im Vortragssaal streng untersagt!
Programmänderungen, bedingt durch unerwartete Ereignisse, sind vorbehalten.
Parkmöglichkeiten: Hahnenkammparkplatz, gebührenpflichtig.
ZFP-ÖZAK
Die 53. Internationale Kieferorthopädische Fortbildungstagung in Kitzbühel ist für das Zahnärztliche Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer mit 41 Fortbildungspunkten approbiert.
Der Vorkongress ist mit weiteren 15 Fortbildungspunkten approbiert.
Der Notfallkurs ist mit weiteren 3 Fortbildungspunkten approbiert.
Der Strahlenschutzkurs ist mit weiteren 2 Fortbildungspunkten approbiert.
Der Vortrag zum Thema „Röntgenstrahlenschutz“ am 13. März 2025 entspricht den Forderungen des § 82 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020, BGBl. II Nr. 339/2020.